Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter (AZAV).
- Bildungsprämie – Prämiengutschein des Bundes für berufsbezogene Weiterbildung.
- Bildungsscheck – Landesförderung (z. B. NRW, Brandenburg) für Beschäftigte.
Über den Kurs
Mit wachsendem Interesse der Menschen an alternativen Behandlungsmethoden hat der Beruf des Heilpraktikers in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Ein Heilpraktiker - als Angestellte/-r oder selbständig in eigener Praxis - verfügt neben den Kenntnissen in ganzheitlichen, heilmedizinischen Verfahren und Therapien über ein solides schulmedizinisches Grundwissen.rnrnDieses Grundwissen, das sich im Wesentlichen auf die Bereiche Anatomie (Körperaufbau), Physiologie (Körperfunktionen), Pathologie (Krankheitslehre) und Diagnostik (Feststellung von Krankheiten) bezieht, muss in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt nachgewiesen werden. Erst mit bestandener Überprüfung erhält der Heilpraktiker eine Erlaubnis zum Praktizieren.rnrnUnser Kurs [b]Heilpraktiker/-in[/b] bereitet Sie intensiv auf diese Überprüfung vor und vermittelt daher ausschließlich schulmedizinisches Grundwissen. Die vielfältigen naturheilkundlichen Verfahren und Therapien sind nicht Bestandteil der staatlichen Überprüfung und werden von daher in diesem Kurs nicht behandelt.
Für wen geeignet?
Mindestalter 23 Jahre Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschluss Hilfreich aber nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf wie beispielsweise Krankenpfleger, Arzthelfer, MTA, MFA oder Rettungsassistent. Bei der Erarbeitung der Lerninhalte wurde darauf geachtet, dass auch medizinische Laien die Möglichkeit haben, die Lernziele zu erreichen. Die erforderlichen Fachbegriffe werden hinreichend erklärt. Es ist aber auf jeden Fall empfohlen, zusätzliche Fachliteratur für das Studium mit einzubeziehen. Zwei aktuelle Bücher (Roche Lexikon Medizin, Mensch Körper Krankheit) stehen Kursteilnehmern in der Bibliothek des Online-Campus stets aktuell zur Verfügung, weitere Literaturempfehlungen finden sich im ersten Lernheft. Für die Teilnehmer aus medizinischen Assistenzberufen ist die Praxisphase ein freiwilliges Zusatzangebot. Bei Teilnehmern ohne medizinische Vorkenntnisse/Berufsausbildung ist die Teilnahme an der Praxisphase zum Erreichen des Lehrgangszieles erforderlich. Für die Teilnehmer, welche die Überprüfung beim Gesundheitsamt anstreben, wird folgendes vorausgesetzt: Mindestalter 25 Jahre mindestens Hauptschulabschluss bzw. Volksschulbildung einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis mit Nachweis der sittlichen Zuverlässigkeit (keine Vorbestrafung) Gesundheitszeugnis, das körperliche und geistige Gesundheit sowie die Abwesenheit von Süchten und ansteckenden Krankheiten nachweist Bei ausländischen Mitbürgern muss eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vorliegen.