Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter (AZAV).
- Bildungsprämie – Prämiengutschein des Bundes für berufsbezogene Weiterbildung.
- Bildungsscheck – Landesförderung (z. B. NRW, Brandenburg) für Beschäftigte.
Über den Kurs
Die berufliche Erstausbildung ist in Deutschland eine der tragenden Säulen für die Qualifikation der Mitarbeiter und somit am Wirtschaftsstandort Deutschland ein wettbewerbsentscheidender Faktor. Nur mit qualifizierten, motivierten, verantwortungsbewussten und lernfähigen Mitarbeitern sind kontinuierliche Innovationsfähigkeit und Produktivitätsfortschritte möglich. Im Rahmen der Berufsausbildung kommt dem Ausbilder eine zentrale Rolle zu. Denn die Qualität der Betreuung im Unternehmen trägt maßgeblich zum Erfolg der Ausbildung bei und gewährleistet die starke Handlungsorientierung in der Ausbildung im dualen System. Aufgabe des Ausbilders ist es also, die Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsberufen auf die Anforderungen des Berufslebens gewissenhaft und professionell vorzubereiten.
Lerninhalte
Handlungsfeld 1 ? Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planenHandlungsfeld 2 ? Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirkenHandlungsfeld 3 ? Ausbildung durchführenHandlungsfeld 4 ? Ausbildung abschließen
Für wen geeignet?
Mit der aktuellen AEVO vom 21.01.2009 gibt es keine formalen Voraussetzungen (wie z. B. Mindestalter oder Berufserfahrung) mehr. Die bestandene Ausbildungs-Eignungsprüfung dient dann als Nachweis der arbeitspädagogischen Eignung. Die berufliche Eignung um als verantwortliche Ausbilder/in arbeiten zu dürfen muss bei der IHK gesondert nachgewiesen werden. Die AEVO-Prüfung legen Sie vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ab, die auch über die Prüfungszulassung entscheidet. Dort erfahren Sie, wie das Zulassungsverfahren organisiert ist, also welche Unterlagen zur Beantragung einzureichen sind, Anmeldetermine, Prüfungsgebühren etc. Neben der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, die mit Bestehen der AEVO-Prüfung nachgewiesen wird, muss auch die persönliche und fachliche Eignung gegeben sein, um als Ausbilder arbeiten zu können. Auch hierfür ist die IHK die zuständige Stelle. Sie benötigen einen internetfähigen Rechner und für die Hausaufgaben eine eigene E-Mail-Adresse. Im Umgang mit dem Internet sollten sie über Grundkenntnisse verfügen, allgemeine EDV-Kenntnisse (Grundlagen) sind wichtig, insb. zur Teilnahme an den Online-Konferenzen.
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