Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter (AZAV).
- Bildungsprämie – Prämiengutschein des Bundes für berufsbezogene Weiterbildung.
- Bildungsscheck – Landesförderung (z. B. NRW, Brandenburg) für Beschäftigte.
Für wen geeignet?
Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie Folgendes nachweisen:n1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxisn[b]oder[/b]n2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisn[b]oder[/b]n3.eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxisn[b]oder[/b]n4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.nnDie Berufspraxis muss in jedem der genannten Fälle wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/eines Controllerin/Controllers aufweisen.nnAußerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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